Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass der 59-Jährige von Anfang Juli 2021 bis zu seiner Festnahme im Dezember 2022 PKK-Gebietsverantwortlicher im Raum Nürnberg sowie Regionsverantwortlicher für Bayern gewesen sei. Die Verurteilung wegen „mitgliedschaftlicher Betätigung in einer terroristischen Vereinigung im Ausland“ erfolgte nach §§129a/b StGB.
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Freiheit für alle politischen Gefangenen!
Freiheit für Tahir!